Halteverbotszone für Umzug beantragen

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Halteverbot organisieren
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Last Updated on 2 Monaten by David Bergmann

Je nachdem, wo sich deine neue bzw. alte Wohnung befindet, kann es sinnvoll sein, vor Umzug eine Halteverbotszone zu beantragen. Insbesondere wenn sich eine der Wohnungen in einer “blauen Zone” befindet, wo das Abstellen von Fahrzeugen zeitlich limitiert ist, solltest du dir mobile Halteverbotsschilder organisieren. Wie du in der Schweiz ein Halteverbot beantragst und was du dabei beachten musst, erfährst du im folgenden Artikel!

  1. Vorbereitung & Voraussetzungen
  2. Beantragung des Halteverbots
  3. Halteverbotsschilder aufstellen
  4. Beachtung der Verkehrsschilder

1. Vorbereitung & Voraussetzungen

Informiere dich über die zuständige Behörde in deinem Kanton oder deiner Gemeinde, die für den Parkraum und die Beantragung von Halteverboten zuständig ist. In den meisten Fällen ist es die örtliche Straßenverkehrsbehörde oder die Kantonspolizei. In manchen Kantonen oder Gemeinden (z.B. Basel-Stadt) ist es auch möglich, die Halteverbotsschilder online zu beantragen. Beachte jedoch, dass die Frist für die Online-Beantragung unter Umständen von der Beantragung vor Ort abweichen kann.

Bevor du das Halteverbot beantragst, solltest du dir ausserdem Gedanken machen, wieviel Parkplatzfläche du tatsächlich benötigst. Dafür nimmst du am besten die Länge des Umzugswagens plus 3-5 Meter zum Ein- und Ausladen an.

Tipp: Viele Zügelfirmen bieten als Serviceleistung die Organisation von Halteverbotsschildern an. Erkundige dich bei deinem gewählten Umzugsunternehmen, ob das Parkverbot organisiert werden kann und welche Kosten dafür anfallen.

2. Beantragung des Halteverbots

Kontaktiere die zuständige Stelle rechtzeitig vor deinem Umzugstermin, um ein Halteverbot für die benötigten Parkplätze zu beantragen. Dies sollte idealerweise einige Wochen im Voraus geschehen, um genügend Zeit für die Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen.

Beim Beantragen der Parkverbotsschilder musst du den genauen Umzugstermin sowie den Standort deiner alten und neuen Wohnung angeben. Dadurch kann die Behörde die Halteverbotszone entsprechend beschildern.

Voraussetzungen für die Genehmigung:

  • Fristgerechte Bestellung (kann je nach Behörde variieren)
  • Beschilderung für max. 3 Tage möglich
  • Es müssen Parkfelder vorhanden sein bzw. ausreichend Platz für den Umzugswagen, der Durchgangsverkehr darf dadurch nicht behindert werden.
  • Max. Reservierungsfläche beachten (max. 40 Meter)
  • Die Verkehrssicherheit darf nicht beeinträchtigt werdenDie zuständige Stelle wird daraufhin Halteverbotsschilder an den gewünschten Parkplätzen aufstellen. Dies geschieht in der Regel ein bis zwei Tage vor dem Umzugstag. Stelle sicher, dass du die Genehmigung für das Halteverbot vorliegen hast, um Probleme zu vermeiden.

Achtung: Bastle auf keinen Fall deine eigenen Verkehrszeichen für die gewünschte Parkzone, das würde gegen die Strassenverkehrsordnung (Stvo) verstossen und du riskierst damit eine Geldstrafe.

3. Halteverbotsschilder aufstellen

Sobald du die Schilder von der Behörde erhalten hast, solltest du deinen gewünschten Parkplatz umgehend reservieren. Die Frist zur Aufstellung kann je nach Kanton unterschiedlich sein, in der Regel müssen die Halteverbotsschilder mindestens 48-72 Stunden vor dem Umzugstag aufgestellt werden. Die Vorlaufzeit ist wichtig, um Autos, die in der geplanten Halteverbotszone parken, rechtzeitig zu informieren und ihnen die Möglichkeit zum Umparken zu geben. Da der Tag der Aufstellung nicht als voller Tag gilt, raten wir dir zur Sicherheit dazu, die Schilder bereits vier Tage vor Umzug anzubringen.

Beim Aufstellen solltest du darauf achten, die Schilder gut erkennbar zu platzieren, sodass sie nicht durch andere Gegenstände (zB Bäume) verdeckt werden. Sie sollten außerdem in Fahrtrichtung aufgestellt werden, damit andere Autofahrer sie direkt beim Vorbeifahren erkennen können.

Auf den Schildern solltest du sowohl das Datum und die Uhrzeit (von-bis) des Halteverbots vermerken sowie, wenn möglich, auch den Grund (“Umzug”). 

Wichtig: Halteverbotsschilder müssen am Gehsteig platziert werden und nicht auf der Straße! Bei schmalen Gehsteigen kann das Aufstellen von Halteverbotsschildern unter Umständen zur Herausforderung werden. Du solltest nämlich einerseits einen gewissen Mindestabstand zur Straße einhalten und andererseits einen ausreichend breiten Durchgang am Gehweg sicherstellen.

4. Beachtung der Verkehrsschilder

Mache deine Umzugshelfer bzw. die Umzugsfirma auf die organisierten Halteverbotsschilder aufmerksam und sorge dafür, dass der Umzugswagen nur in der dafür vorgesehenen Zone parkiert wird. So können alle Beteiligten reibungslos agieren und das Ausladen deiner Möbel und Kartons verläuft ohne Probleme. Das Parken in einer anderen Halteverbotszone kann nicht nur zu einem Bussgeld führen, sondern auch dazu, dass dein Fahrzeug abgeschleppt wird.

Sollte eine fremde Person sein oder ihr Fahrzeug in deiner Halteverbotszone abstellen und den Möbeltransport behindern, kontaktierst du am besten die Kantonspolizei, um ein Abschleppen des widerrechtlich geparkten Autos zu veranlassen.

Tipp: Bei Fragen oder Unklarheiten zum Thema Halteverbot und Parken während des Umzugs kannst du dich jederzeit an die zuständige Polizeidienststelle oder die Straßenverkehrsbehörde deines Kantons wenden.

Fazit:

Ein Halteverbot für deinen Umzugswagen zu beantragen kann dir viel Stress und Ärger ersparen. Indem du diese Schritte befolgst und frühzeitig planst, kannst du sicherstellen, dass dein Umzug reibungslos verläuft und du dich voll und ganz auf das Einrichten in deiner neuen Wohnung konzentrieren kannst.

Image by ArthurHidden on Freepik

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