Umzugsversicherung: Das musst du beachten!

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Last Updated on 2 Monaten by David Bergmann

So sehr man auch aufpasst, Missgeschicke oder Unfälle können beim Umziehen leider immer passieren. Wer den Schaden hat, möchte sich natürlich nicht auch noch mit den dadurch entstanden Kosten auseinandersetzen müssen. Aus diesem Grund, macht es Sinn eine Umzugsversicherung abzuschließen. Was eine Umzugsversicherung ist, welche Schäden sie deckt und wann Sie Sinn macht, erfährst du im folgenden Artikel!

  1. Schadensfall Umzug: Wer haftet für die Schäden?
  2. Was zahlt meine Haushaltsversicherung?
  3. Was ist eine Umzugsversicherung und wann ist sie sinnvoll?
  4. Welche Schäden sind gedeckt?
  5. Welche Schäden sind NICHT gedeckt?
  6. Wieviel kostet eine Umzugsversicherung?
  7. Schadensmeldung: Was muss ich beachten?

1. Schadensfall Umzug: Wer haftet für die Schäden?

Generell kann man sagen, dass immer der Verursacher des Schadens für die entstandenen Kosten aufkommen muss. Ist der Verursacher gegen Umzugsschäden versichert, ist dessen Versicherung zum Schadenersatz verpflichtet.

Wenn also beispielsweise das Umzugsunternehmen, das du mit dem Transport deines Hausrats beauftragt hast, einen Schaden am Umzugsgut verursacht, muss dessen Transport-Versicherung dafür aufkommen. 

Aber Achtung! Nicht alle Umzugsschäden sind dadurch gedeckt. Folgende Ausnahmen musst du beachten:

  • Versicherung ersetzt nur Zeitwert und nicht Neuwert
  • Höhe der Haftung ist begrenzt (in Deutschland 620 Euro pro Kubikmeter)
  • Nur Schäden, die durch die Umzugsfirma selbst verursacht wurden sind gedeckt
  • Folgende Dinge sind von der Versicherung grundsätzlich ausgenommen:
    • Wertgegenstände
    • Bargeld
    • Schmuck
    • Pflanzen
    • Tiere

Wenn du privat umziehst, ist der Abschluss einer speziellen Umzugsversicherung sinnvoll. Denn diese deckt Schäden, die durch Eigenverschulden am Umzugsgut entstehen.

Entsteht ein Schaden durch einen Umzugshelfer aus deinem Bekannten- oder Verwandtenkreis, ist die Angelegenheit schon etwas schwieriger. Unter Umständen kommt deren Privathaftpflichtversicherung für die Umzugsschäden auf. Dennoch möchte man einem freiwilligen Helfer keine Versicherungsstreitigkeiten zumuten und wird daher in der Regel selbst für den Schaden haften.

2. Was zahlt meine Haushaltsversicherung?

Je nachdem, wo du wohnst und welche Versicherung du abgeschlossen hast, kann es durchaus sein, dass der Versicherungsschutz durch deine Haushaltsversicherung (oder auch: Hausratversicherung) auch während dem Umzug bestehen bleibt. Jedoch musst du deiner Versicherung den Umzug fristgerecht melden. Am besten liest du dir vor dem Umziehen das Kleingedruckte in deinem Versicherungsvertrag durch bzw. meldest dich beim Kundenservice.

Beachte jedoch, dass deine Hausratversicherung nur dann greift, wenn ein Umzugsschaden durch dein Eigenverschulden entstanden ist. Beispielsweise wenn du beim Möbeltransport unabsichtlich mit einer Wand oder einem Türstock kollidierst und das Möbelstück dadurch beschädigt wird.

Wenn du einem Dritten oder deren Eigentum einen Schaden zufügst (zB Beschädigung der Wohnungstür deines Nachbarn) kommt deine Haftpflichtversicherung zum Zug. 

Achtung: Hausratversicherungen sind in der Regel ortsgebunden, dh die Versicherung deckt nur Umzugsschäden, die in deiner Wohnung an deinem Umzugsgut entstehen. Der Transport selbst ist nicht versichert und somit bietet eine herkömmliche Haushaltsversicherung keinen ausreichenden Schutz für einen Umzug!

3. Was ist eine Umzugsversicherung und wann ist sie sinnvoll?

Eine Umzugsversicherung (oder auch: „Umzugsgutversicherung“) ist eine spezielle Versicherung, die für Schäden haftet, die während des Umzugs bzw. Transports an deinem Umzugsgut entstehen.

Wenn du privat umziehst, ist eine Umzugsversicherung auf jeden Fall empfehlenswert, da sonst Schäden während des Transports nicht gedeckt sind.
Aber auch wenn du mit einer Umzugsfirma übersiedelst, kann eine zusätzliche Umzugsversicherung Sinn machen. Umzugsunternehmen müssen zwar eine Transportversicherung verfügen, aber die Schadenssumme ist gedeckelt und somit könntest du auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.

4. Welche Schäden sind gedeckt?

Grundsätzlich sind bei einer Umzugsversicherung alle Gegenstände versichert, die beim Umzug transportiert werden. Sprich: Möbel, Kleidung, Elektro-Geräte, Bücher, Geschirr usw. Wenn dir also beispielsweise ein Teil deines Geschirrs beim Transport durch Herunterfallen zerbricht, wäre das ein Fall für die Umzugsgutversicherung

5. Welche Schäden sind NICHT gedeckt?

Wie bei allen anderen Versicherungen gibt es auch bei Umzugsversicherungen Ausnahmen:

  • Naturkatastrophen: Wird das Umzugsgut zB durch einen Sturm beschädigt, haftet die Versicherung nicht.
  • Tiere und Pflanzen: Meist sind diese vom Versicherungsschutz komplett ausgenommen.
  • Wertgegenstände: Wertpapiere, Gold, wertvoller Schmuck etc. ist meist nicht versichert oder muss durch eine Zusatzversicherung versichert werden.

6. Wieviel kostet eine Umzugsversicherung?

Die Kosten hängen in erster Linie vom Wert des Umzugsgutes ab und ob die Versicherung zum Neuwert oder zum Zeitwert der Gegenstände abgeschlossen wird.

Neuwert: Die Versicherung ersetzt Gegenstände zum aktuellen Wiederbeschaffungswert. Die Versicherungsrate wird daher höher ausfallen.

Zeitwert: Es wird nur jener Wert ersetzt, den der versicherte Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadensfall besitzt.
Im Durchschnitt musst du mit zirka 0,25% des Wertes deines Hausrats rechnen. Wenn also beispielsweise die Deckungssumme 50.000 CHF ausmacht, musst du mit rund 125 CHF an Kosten für die Versicherung rechnen.

7. Schadensmeldung: Was muss ich beachten?

Wichtig ist, dass du den Umzugsschaden so bald wie möglich bei deiner Versicherung meldest. Erstens möchtest du natürlich schnell Schadenersatz erhalten und zweitens, gibt es (je nach Polizze) eine bestimmte Frist, die du bei der Meldung einhalten musst.

Sichtbare Schäden (zB Kratzer oder zerbrochenes Geschirr) musst du sofort (am Tag des Umzugs) melden. Nicht sichtbare Umzugsschäden (zB defektes Elektro-Gerät) solltest du innerhalb von 14 Tagen reklamieren. 

Es ist außerdem ratsam, alle Rechnungen aufzuheben und von besonders wertvollen Gegenständen (zB Schmuck, antike Möbel) vor Umzug Fotos zu machen, um den Zustand zu dokumentieren. 

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