Sonderurlaub beim Umzug: Habe ich Anspruch darauf?

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Sonderurlaub bei Umzug
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Last Updated on 2 Monaten by David Bergmann

Du hast bereits ein Umzugsdatum ins Auge gefasst? Dann wird es Zeit mit deinem Vorgesetzten zu sprechen, um Urlaub für deine Umzugstage zu beantragen. Denn egal ob du mit einer Umzugsfirma oder privat umziehst: Zu tun gibt es viel und du wirst jeden freien Tag gut brauchen können. Sonderurlaub bei Umzug – so beantragst du eine bezahlte Freistellung!

  1. Wieviele Tage benötige ich zum Umziehen?
  2. Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?
  3. Wann sollte ich meinen Umzugstag buchen?

1. Wieviele Tage benötige ich zum Umziehen?

Diese Frage kann nicht allgemein beantwortet werden, da dies in erster Linie von der Grösse deiner Wohnung bzw. deines Hauses, der Anzahl der Personen in deinem Haushalt sowie vom Umzugsvolumen abhängt. Des Weiteren kommt es darauf an, ob du deinen Umzug privat organisierst oder mithilfe einer professionellen Umzugsfirma. Wenn du dich dazu entschliesst, ein professionelles Umzugsunternehmen zu beauftragen, geht das Zügeln meist rasch über die Bühne und ist innerhalb eines Tages erledigt. Ein Umzug in Eigenregie dauert oft etwas länger – abhängig von der Zahl deiner Umzugshelfer und der Grösse des Umzugswagens.

Damit du jedoch eine ungefähre Vorstellung bekommst, wie lange es dauert, eine Wohnung bzw. ein Haus einzupacken, haben wir folgende Übersicht zusammengestellt:

Größe der Wohnung / Des HausesDauer Einpacken
1-Zimmer-Wohnung2 Tage
2-Zimmer-Wohnung 3-4 Tage
3-Zimmer-Wohnung/Haus5 Tage
4-Zimmer-Wohnung/Haus7 Tage

Bedenke jedoch: Der Umzug ist natürlich nicht mit dem bloßen Transport aller Gegenstände und Möbel abgeschlossen. Auch das Ein- und Auspacken bzw. die Möbeldemontage und -montage, Entrümpelung und die Endreinigung können einige Zeit in Anspruch nehmen. Zu guter Letzt fallen bei einem Umzug leider auch immer diverse Behördenwege (zB Anmeldung des neuen Wohnsitzes) und natürlich die Wohnungsübergabe an, für die du ebenfalls Zeit einplanen solltest.

Insgesamt solltest du für die Umzugs-Vorbereitungen (inklusive Wohnungssuche) und den Umzug selbst in etwa 3 Monate einberechnen. Tatsächlich frei nehmen musst du dir natürlich nur für den Umzugstag/die Umzugstage selbst und eventuell stundenweise für diverse Behördenwege.

2. Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug?

Um die Frage gleich vorweg zu beantworten: Ja. In der Schweiz haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub für besondere Anlässe – dazu gehört z.B. die Geburt des eigenen Kindes oder auch der Sonderurlaub beim Umzug. Lt. OR Art. 329 Abs. 3 aus dem Arbeitsrecht steht dir mindestens 1 Tag bezahlter Sonderurlaub zu, bei weiterer Entfernung zwischen altem und neuem Wohnsitz auch bis zu 2 Tage.

Auch wenn du einen gesetzlichen Anspruch auf einen freien Tag hast, solltest du das Datum vorher unbedingt mit deinem Chef und Arbeitskollegen abstimmen. Denn möglicherweise hat schon ein oder mehrere Kollegen Urlaub genau an jenen Tagen beantragt und deine Firma muss schliesslich sicherstellen, dass immer ausreichend Personal verfügbar ist.

Viele Unternehmen gewähren zwei bezahlte Umzugstage freiwillig, um zu einem guten Arbeitsklima beizutragen. Hier lohnt sich auf jeden Fall der Blick in deinen Arbeitsvertrag oder eine kurze Rücksprache mit der Personalabteilung.

Aber auch wenn in deinem Vertrag zum Thema „Sonderurlaub“ nichts erwähnt wird, kann über ein persönliches Gespräch mit deinem Vorgesetzten oft viel erreicht werden. 

Besonders gute Chancen auf Sonderurlaub für den Umzug hast du natürlich, wenn du aus dienstlichen Gründen umziehen musst. Ob du nur den Wohnort wechselst oder Firma und Wohnort, in solch einem Fall kannst du auf jeden Fall mit dem Entgegenkommen deines Vorgesetzten rechnen. 

Beachte jedoch: Oft reicht ein Urlaubstag für den Umzug nicht aus. Idealerweise legst du deinen Urlaubstag an einen Freitag oder Montag, sodass du das Wochenende ebenfalls zum Umziehen nützen kannst.

3. Wann sollte ich meinen Umzugstag buchen?

Mit der Planung deines Umzugs beginnst du am besten einige Monate im Voraus. Unsere Empfehlung wären 3 Monate, sodass du ausreichend Zeit für die Vorbereitungen hast, und außerdem dein gewünschtes Umzugsdatum auch wirklich realisieren kannst. Je früher du mit den Vorbereitungen beginnst, desto stressfreier wird dein Wohnungswechsel über die Bühne gehen.

Sobald dein Umzugstag feststeht, solltest du dich um die Organisation des Transports des Umzugsgutes kümmern – entweder mit privaten Umzugshelfern oder einer Umzugsfirma.

Danach solltest du dich direkt mit deinem Vorgesetzten in Verbindung setzen, um deinen Umzugsurlaub zu reservieren. Gerade wenn dein Umzugstag in eine Urlaubssaison (zB Juli/August oder Weihnachten) fällt, wo viele deiner Kollegen/Kolleginnen frei haben, empfiehlt es sich deinen Urlaubstag möglichst früh zu buchen.

Beachte: Erst wenn du das „Ok“ deines Chef und Kollegen eingeholt hast, solltest du deinen Umzugswagen oder dein Umzugsunternehmen fix buchen! Stornierungen oder Umbuchungen können teuer werden, daher solltest du das unbedingt vermeiden. 

Fazit: Sonderurlaub beim Zügeln

Für einen privaten Umzug steht dir in der Schweiz mindestens ein Tag Sonderurlaub zu. Auch wenn du Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub hast, solltest du vor der Buchung eines Umzugsunternehmens unbedingt mit ein Gespräch mit dem Chef suchen, um sicherzustellen, dass dein freier Tag gewährt werden kann. Denn ein Umzug kostet viel Geld und schliesslich möchtest du nicht riskieren, dass deine Firma wegen Personalnot den Umzugsurlaub nicht genehmigen kann. Beachte ausserdem, dass der gesetzliche Sonderurlaub nur einen Tag beträgt und deine Umzugscheckliste höchstwahrscheinlich sehr lange ist. Idealerweise legst du also deinen Sonderurlaub wegen Umzug auf einen Freitag oder Montag, sodass du ein verlängertes Wochenende zum Zügeln hast. 

Wir wünschen dir viel Erfolg beim Umziehen!

Image by Drazen Zigic on Freepik

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