Last Updated on 3 Monaten by David Bergmann
Kurz nach dem Umzug steht noch ein wichtiger Termin im Kalender: die Wohnungsübergabe deiner alten Wohnung. Dabei geht es jedoch nicht bloss um den formalen “Akt” der Schlüsselübergabe. Als MieterIn bist du natürlich daran interessiert, deine Mietkaution zurück zu erhalten. Wie das am besten klappt und worauf du bei der Wohnungsübergabe noch achten musst, erfährst du im folgenden Artikel!
- Wohnungsübergabe: Das musst du beachten!
- Übergabetermin vereinbaren
- Ablauf der Wohnungsübergabe
- Checkliste für die Schlüsselübergabe
1. Wohnungsübergabe: Das musst du beachten!
Grundsätzlich musst du die Wohnung in jenem Zustand übergeben, in der du sie übernommen hast. Wurden an der Wohnung beispielsweise „bauliche Veränderungen“ vorgenommen, kann der Vermieter verlangen, dass diese wieder rückgängig gemacht werden.
Laut Art. 260a OR sind bauliche Veränderungen, die durch den Mieter vorgenommen wurden grundsätzlich verboten. Das bedeutet, dass vorher unbedingt die schriftliche Einverständnis des Vermieters einzuholen ist.
Was genau unter “bauliche Veränderungen” fällt (Wände renovieren & tapezieren, neue Rollläden, Zwischenwände, neue Terrassenplatten oder auch nur Dübellöcher) ist nicht immer klar. Generell ist damit der „Eingriff in die Bausubstanz“ gemeint, aber auch diese Umschreibung ist schwammig. Bevor du mit den Umzugsvorbereitungen startest, solltest du daher unbedingt einen Blick in den Mietvertrag werfen, dort findest du die genauen Anforderungen für die Übergabe.
Im Idealfall hat der Vermieter bzw. die Vermieterin bereits bei der Wohnungsübernahme durch den Mieter ein Übernahmeprotokoll geführt. Dort sollte der Zustand der Wohnung (inkl. eventuelle Schäden vom Vormieter) sowie vorhandene Möbel und Einrichtungsgegenstände (zB Küchengeschirr) aufgelistet werden. Das Übernahmeprotokoll dient sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter zur Kontrolle bei Auszug.
Wohnung besenrein übergeben
Die meisten Mietverträge schreiben eine “besenreine Übergabe” bei Auszug vor. Bildlich kann man sich das so vorstellen, dass eine Wohnung gekehrt werden muss, sprich, grobe Verschmutzungen müssen beseitigt werden.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass weder die Fenster noch die Fliesen im Badezimmer auf Hochglanz poliert werden müssen. Wichtig ist jedoch, dass die Wohnung vollständig geräumt (außer natürlich vorhandene Einbaumöbel oder vom Mieter übernommene Gegenstände) übergeben wird.
Kleine Schönheitsmängel, die aufgrund normaler Abnutzung entstanden sind wie zB leichte Kratzer im Parkett müssen nicht behoben werden. Von dir selbst verursachte Schäden bzw. Mängel durch “übermässige Abnutzung” (wie zB Brandlöcher im Fußboden, herausgebrochenes Mauerwerk, Schimmel im Bad durch zu seltenes Lüften) solltest du jedoch unbedingt reparieren. Auch offensichtliche Schäden durch Haustiere (Urinflecken am Teppichboden, Schmutzspuren an den Wänden) solltest du beheben.
Im Zweifelsfall ist es besser, den Mangel vor Wohnungsabgabe zu beheben, da Vermieter in der Schweiz relativ pingelig sein können. Im schlimmsten Fall kann die Mietkaution einbehalten werden, die du dringend für deine neue Wohnung benötigst.
Tipp: Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten mit dem Vermieter, kannst du dich an den Mieterverband wenden. Dieser unterstützt MieterInnen in der Schweiz bei Fragen rund um das Mietrecht und hilft bei ungerechtfertigten Nachforderungen des Vermieters.
Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung der To-Do’s vor Übergabe:
- Wohnung räumen & entrümpeln
- Wohnung reinigen (zumindest besenrein)
- Selbst verursachte Schäden oder grobe Mängel beheben
Gut zu wissen: Du hast keine Lust oder Zeit deine Wohnung selbst zu putzen? Dann buche jetzt ein professionelles Reinigungsservice mit Abnahmegarantie! Hier geht’s zum Anfrageformular.
2. Übergabetermin vereinbaren
Die Wohnungsübergabe findet normalerweise kurz nach dem Umzug bzw. kurz vor Ablauf des Mietvertrages statt, da im Zuge dessen auch die Schlüssel übergeben werden und der Mieter somit keinen Zugang mehr zur Wohnung hat.
Datum und Uhrzeit der Schlüsselübergabe muss der Vermieter bzw. Hausverwaltung natürlich mit dir absprechen, das heißt der Termin sollte einvernehmlich vereinbart werden.
Du solltest unbedingt ausreichend Zeit für die Räumung der Wohnung sowie die Endreinigung einplanen. Im Klartext: Je später die Übergabe stattfindet, desto entspannter für dich. Einen zu frühen Übergabetermin musst du selbstverständlich nicht akzeptieren.
Rein rechtlich gesehen, muss die Mietwohnung spätestens am letzten Tag der Mietdauer übergeben werden.
Ausnahmen bestätigen die Regel: Wenn dieser Tag jedoch auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, findet die Rückgabe erst am nächsten Werktag statt.
3. Ablauf der Wohnungsübergabe
In den meisten Fällen findet die Schlüsselübergabe zwischen dem Mieter und dem Vermieter statt. Falls einer der beiden verhindert ist, kann auch ein bevollmächtigter Dritter (zB ein Makler) die Vertretung übernehmen. Es ist auch erlaubt, einen Zeugen hinzuzuziehen (zB Eltern oder Freunde), die bei der Besichtigung anwesend sind. Das kann eventuelle Streitigkeiten vorbeugen.
In manchen Fällen ist bei der Übergabe bereits der Nachmieter anwesend. Das kann von Vorteil sein, denn manchmal möchte der Nachmieter verbliebene Möbelstücke übernehmen oder stösst sich nicht an einer bunt gestrichenen Wand und erspart dir somit Zeit und Aufwand.
Wohnungsabnahmeprotokoll
Wie auch schon beim Einzug, sollte im Zuge der Endbesichtigung ein Wohnungsabnahmeprotokoll (oder auch: Wohnungsübergabeprotokoll) zur Sicherheit beider Parteien geführt werden.
Dieses sollte folgende Informationen beinhalten:
- Namen und Adresse von Mieter und Vermieter
- Adresse des Mietobjektes
- Datum der Übergabe, des Einzugs sowie Auszugs
- Zählerstände: Gas, Wasser, Strom
- Eventuell vorhandene Mängel, Schäden und Verschmutzungen (dies sollte mit dem Übergabeprotokoll vor Einzug abgeglichen werden)
- Zustand und Sauberkeit der Wohnung (wurde sie “besenrein” übergeben?)
- Schlüsselübergabe: Welche und wieviele Wohnungsschlüssel wurden retourniert?
- Vereinbarung über noch ausstehende (Schönheits-)Reparaturen oder Nebenkosten
Falls der Mieter die Behebung der Mängel/Schäden nicht übernehmen kann oder will, kann die Vermieterschaft die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten von der Mietkaution abziehen. Um Kosten zu sparen empfiehlt es sich daher, kleine Reparaturen selbst durchzuführen.
Das Abnahmeprotokoll inklusive Mängelliste muss am Ende der Besichtigung von beiden Parteien unterschrieben werden. Daher sollte es immer in zweifacher Ausfertigung vorliegen.
Neben dem Führen eines Protokolls bei Übergabe ist es auch ratsam, den Zustand der Wohnung mit Fotos zu dokumentieren. Am besten gehst du bei der Besichtigung mit dem Vermieter Raum für Raum durch und dokumentierst dabei den Zustand der Räume und auch eventuelle Schäden per Kamera.
Tipp: Du möchtest deine Ersparnisse nicht für die Mietkaution opfern? Dann ist eine Mietkautionsversicherung vielleicht genau das Richtige für dich! Hier findest du alle Infos zum Thema „Mietkautionsversicherung“.
4. Checkliste für die Schlüsselübergabe
Wie bereits weiter oben erwähnt, solltest du den aktuellen Zustand der Wohnung mit dem Zustand bei Einzug (durch Übergabeprotokoll, vorhandene Fotos etc) vergleichen.
Zusätzlich dazu, gibt es einige Checks, die du selbst vor der Besichtigung durchführen solltest. Dazu zählen:
- Funktionieren alle Wasserhähne? Tropfen sie/sind sie verkalkt?
- Funktioniert die Toilettenspülung einwandfrei?
- Parkett oder Teppichböden: Sind Verschmutzungen, starke Kratzer oder Brandlöcher vorhanden?
- Gibt es viele/große Bohrlöcher oder sonstige Beschädigungen an den Wänden? Ist die Tapete bzw. der Wandanstrich noch in gutem Zustand?
- Funktionieren alle Einbaugeräte in der Küche?
- Sind alle Heizkörper funktionstüchtig? Falls eine Klimaanlage vorhanden ist: Funktioniert die Kühlung? Muss sie gewartet werden?
- Gibt es nasse Flecken oder sogar Schimmel an Wänden, Böden oder Fenstern?
- Schließen die Fenster und Türen einwandfrei?
- Sind alle Schlüssel (inklusive Keller, Gemeinschaftsräume, Postkasten etc) vorhanden?
- Wurden alle Zählerstände (Strom, Gas, Wasser…) abgelesen?
- Falls (Einbau-)möbel vom Vermieter übernommen wurden: Gibt es Beschädigungen oder Verschmutzungen?
Je genauer du den Zustand der Wohnung dokumentierst, desto besser. Der Vermieter ist dir sicher dankbar, wenn du ihn auf eventuelle Mängel (zB tropfender Wasserhahn) aufmerksam machst, sodass er diese noch vor Einzug des Nachmieters beheben kann.
Fazit
Die Wohnungsübergabe ist die letzte grosse Hürde, die du beim Umziehen bewältigen musst. Wie du bereits bemerkt hast, handelt es sich dabei nicht nur um die reine Schlüsselübergabe. Denn wenn du deine Mietkaution zurückhaben willst (wer will das nicht?), musst du ein paar Dinge beachten.
Ein Wohnungsübernahme- sowie Wohnungsübergabe Protokoll halten den Zustand bzw. Inhalt der Wohnung sowohl bei Einzug als auch bei Auszug fest. Sie tragen dazu bei eventuelle Streitigkeiten oder Missverständnisse zu vermeiden und schaffen klare Verhältnisse.
Wenn du die wichtigsten drei Punkte (Wohnung räumen, Wohnung besenrein putzen, Mängelbehebung) beachtest, sollte es keine Probleme bei der Rückzahlung deiner Mietkaution geben.
Falls du dennoch einmal Probleme hast oder dich ungerecht behandelt fühlst, gibt es immer noch den Mieterverband. Dieser hilft dir bei allen Fragen rund ums Mietrecht.
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